Zauberhafte Digitalisierung | Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Späth
Mai 9, 2016Die Vereinfachung komplexer Arbeitsprozesse durch Digitalisierung
Januar 10, 2017Erbschaftsteuerreform: Letzter Feinschliff oder Wahlkampfauftakt 2017?
Der Vermittlungsausschuss berät nun am 08.09.2016 über den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags und die Kritikpunkte der Ausschüsse des Bundesrates. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu ein Positionspapier verfasst und nimmt in seiner Eingabe an den Vermittlungsausschuss zu einigen ausgewählten Punkten kritisch Stellung.
Hierbei geht es vor allem um die Beibehaltung der Begünstigung für Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften analog, um die Gefahr der Wiederbelebung der „Cash-GmbH“, die nach Ansicht des IDW nicht besteht, sowie um die Änderungen beim vereinfachten Ertragswertverfahren zur Beseitigung der Überbewertung. Auch setzt sich das IDW dafür ein, dass die Neuregelungen des ErbStG nicht rückwirkend zum 01.07.2016, sondern mit Wirkung für die Zukunft eingeführt werden.
http://www.idw.de/idw/portal/d660784
Interessant an dieser Entwicklung ist m.E. auch, dass nahezu alle im Bundestag vertretenen Parteien die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für die erforderlichen Gesetzesänderungen zum 30.6.2016 „nonchalant“ haben verstreichen lassen. Auch die nun stattfindenden Beratungen im Vermittlungsausschuss haben überwiegend doch eher nebensächliche bzw. wenig komplexe Fragestellungen zum Gegenstand. Dies lässt die Interpretation zu, dass diesem Thema in Bundestag und Bundesrat entweder keine größere Bedeutung (mehr) beigemessen wird oder die Erbschaftsteuerreform zum Wahlkampfthema 2017 werden soll. Beides wäre einer sachlichen Auseinandersetzung sicherlich nicht zuträglich.